Statement zu den Razzien gegen letzte Generation – Gegen Vorverurteilung durch bayerische Behörden

Statement des Landtagskandidaten Richard Schmidt.

Die Vorverurteilung der Generalstaatsanwaltschaft und des LKA Bayern im Rahmen der Razzia gegen die Letzte Generation ist inakzeptabel.

Die bayerischen Behörden haben am Mittwoch die Webseite der „Letzten Generation“ geschlossen und auf ein Statement umgeleitet. Dort war zeitweise ein Hinweis eingeblendet, auf dem es hieß: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)“.

Diese Formulierung ist, solange ein Gericht nicht zu einem solchen Urteil kommt, unzutreffend und eine Vorverurteilung. Derzeit besteht lediglich ein Anfangsverdacht dahingehend, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

Ob die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs eingestuft werden kann, ist stark umstritten und gerichtlich nicht ansatzweise geklärt. Die Tatsachenbehauptung der bayerischen Behörden ist eine Vorverurteilung und mit dem für staatliche Stellen geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar.

Ich fordere eine unabhängige Untersuchung und eine transparente Aufklärung ob es hingehend der vorverurteilenden Stellungnahme politische Einflussnahme auf die bayerischen Behörden durch die CSU-geführte Landesregierung gegeben hat.

Zwar ist es verständlich, dass die Proteste der „Letzen Generation“ zu viel Aufsehen und Verärgerung in der Bevölkerung sorgen und halte selbst einige der gewählten Protestformen für nicht zielführend. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Aktivist*innen wie jede*r andere einen Anspruch auf ein sauberes Verfahren zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe ohne Vorverurteilung und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit haben.

Im Rahmen der Razzien am Mittwoch haben die staatlichen Behörden unter Führung des Freistaats Bayern jedoch die Grenzen der Verhältnismäßigkeit weit überschritten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ggf. gesicherten Beweismittel rechtfertigen, die gewaltfrei protestierenden Aktivist*innen zu behandeln wie terroristische oder mafiöse Gruppierungen.

Richard Schmidt
Richard Schmidt

Co-Vorsitzender des SPD Kreisverband Forchheim

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