Gleichstellung und Feminismus

Dank der Deutschen Sozialdemokratie und ihrer Vertreterinnen wie Elisabeth Selbert fordert das Grundgesetz in Artikel 3 nicht nur die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, sondern verpflichtet den Staat auch zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung. Dennoch haben wir die tatsächliche Gleichstellung immer noch nicht erreicht. Strukturelle Diskriminierungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen dazu, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer erhalten, öfter von Armut betroffen sind, in Politik und Wirtschaft bei gleicher Qualifikation oft übergangen werden, mehr unbezahlte Haus- und Sorgearbeit leisten und häufiger
Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Die Gleichstellung muss daher strukturell und themenübergreifend gefördert werden.

Unser Ziel für Bayern ist es, dass alle Mädchen und Frauen in ihrer Vielfalt ihr Leben frei von gesellschaftlichen Zwängen und Erwartungen, selbstbestimmt nach ihren eigenen Wünschen und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit gestalten können. Auch Nicht-Binäre-, Inter- und Transpersonen sind von diesen und den folgenden Fragestellungen und Problemen betroffen.

  1. Modernes Gleichstellungsgesetz für Bayern: Ziel ist es, im öffentlichen Dienst die Repräsentation von Frauen und nichtbinären Menschen zu erhöhen. Dies soll als erster Schritt gerade in einem arbeitsreichen Gebiet wie Forchheim eine Vorbildfunktion für den privaten Sektor haben.
    • Stärkung der Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten.
    • Setzen konkreter Zielvorgaben für Gleichberechtigung.
    • Einführung von Sanktions- und Klagemöglichkeiten bei Verstößen.
    • Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf mehrheitlich öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.
  2. Teilzeit-Führung in Bayern: Ein solches Modell ermöglicht es vor allem Frauen, Führungspositionen einzunehmen und gleichzeitig familiären oder anderen Verpflichtungen nachzukommen. Gerade für dynamische mittelständische Betriebe in der Region eine zukunftsweisende Option.
  3. Tariftreuegesetz mit Frauenförderung: Betriebe, die öffentliche Aufträge erhalten, sollen zur Frauenförderung verpflichtet werden. Für Forchheim bedeutet dies, dass lokale Unternehmen durch faire und gleichberechtigte Arbeitspraktiken attraktiver werden.
  4. Einführung einer 30-Stunden-Arbeitswoche: Diese Maßnahme fördert eine bessere Work-Life-Balance und könnte vor allem in Regionen mit starker Gemeinschaftsbindung und kulturellem Engagement, wie in Forchheim, einen positiven Einfluss auf das Gemeinwohl haben.
  5. Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung: Direkte Investitionen in Projekte und Infrastrukturen, die den Bedürfnissen von Frauen und nichtbinären Menschen entsprechen, erhöhen die Lebensqualität in Gemeinden wie denen in Forchheim.
  6. Erweiterung der medizinischen Dienstleistungen für Frauen:
    • Bessere Versorgung für ungewollt Schwangere in landeseigenen Kliniken.
    • Erhalt und Ausbau von Geburtshilfeeinrichtungen, besonders im ländlichen Raum.
    • Verbesserte Versorgung mit Hebammen.
    • Einrichtung eines Lehrstuhls für geschlechtersensible Medizin.
  7. Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Schulen und Kitas: Eine bildungsbasierte Herangehensweise, die dazu beiträgt, eine inklusivere und offene Gemeinschaft zu fördern.
  8. Verstärkte Bekämpfung geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt: Unterstützungsnetzwerke und präventive Maßnahmen werden ausgebaut, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
    • Ausbau eines Netzwerks von ambulanten Beratungsstellen, Frauennotrufen und Frauenhäusern.
    • Einführung der anonymen Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewalt.
    • Gewährleistung von Barrierefreiheit in Anlaufstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderung.
  9. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bayern: Mit einem Fokus auf den Schutz und die Unterstützung derjenigen, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben, stellt dies sicher, dass die Rechte aller Menschen respektiert und geschützt werden.
  10. Förderung der paritätischen Beteiligung: Diese Maßnahme stellt sicher, dass Frauen und nichtbinäre Menschen in Entscheidungsprozessen angemessen vertreten sind, was die Demokratie in Forchheim und ganz Bayern stärkt.
    • Verankerung der Parität im Wahlrecht auf Landesebene.
    • Paritätische Besetzung von Vorständen, Aufsichtsräten und Gremien in landeseigenen Betrieben.
    • Einführung einer 50%-Frauenquote für Professuren an Universitäten.
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